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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) – Spenden über Plattform/Dritten, Zahlung erst im Folgejahr
von: fragensteller1658 ()
Datum: 29.10.2025

Hallo zusammen,

wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und haben eine Frage zur korrekten Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.

Im Jahr 2024 hat jemand online über eine Spendenplattform Spenden für unseren Verein gesammelt – allerdings ohne unser Wissen.
Die Plattform hat die gesammelten Beträge dem Ersteler ausgezahlt und er hat sie dann in einer Summer an uns überwiesen. Allerdings erst in 2025 in einer Gesamtsumme.

Nun hat sich eine Firma bei uns gemeldet, die laut eigener Aussage im Jahr 2024 über diese Plattform bzw. die Dritte Perrson (also indirekt) an uns gespendet hat. Sie bittet uns jetzt, eine Zuwendungsbestätigung über „ihre“ Spende (mehrere hundert Euro) auszustellen.

Wir sind uns nun unsicher und haben dazu zwei Fragen:

1️⃣ Dürfen wir überhaupt eine Zuwendungsbestätigung auf die ursprünglich spendende Firma ausstellen, wenn das Geld tatsächlich von einer anderen (dritten) Person an uns überwiesen wurde?

2️⃣ Welches Datum darf bzw. muss als Zuwendungstag angegeben werden – das Datum der Spende im Jahr 2024 oder der tatsächliche Zahlungseingang im Jahr 2025?

Wir möchten hier natürlich alles rechtlich korrekt machen und freuen uns über fachkundige Einschätzungen oder Erfahrungen dazu.

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe und für dieses tolle Forum – das ist immer eine super Unterstützung! 🙏

Viele Grüße

Frage zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.10.2025

Dürfen wir überhaupt eine Zuwendungsbestätigung auf die ursprünglich spendende Firma ausstellen, wenn das Geld tatsächlich von einer anderen (dritten) Person an uns überwiesen wurde?

# Ja, das Verfahren gibt es auch bei Anlassspenden.

Welches Datum darf bzw. muss als Zuwendungstag angegeben werden – das Datum der Spende im Jahr 2024 oder der tatsächliche Zahlungseingang im Jahr 2025?

# Das ist immer des Datum des Zahlungszuflusses beim Verein.