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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung von Tierarztrechnung und Rückzahlung
von: Margret Berg ()
Datum: 30.10.2025

Hallo an Alle,

wir sind eine Tiertafel und strecken im Notfall den von uns unterstützten Tierbesitzern die Kosten einer Tierarztrechnung vor. Die Tierbesitzer zahlen den Betrag dann in kleinen Raten an uns zurück.
Dazu habe ich folgende Frage:
Wie verbuche ich die Tierarztrechnungen und die Rückzahlungsraten in der Einnahmen-Ausgaben-Übersicht?

Unser bisheriger Kassenwart ist leider plötzlich verstorben und ich habe den Posten erst mal kommisarisch übernommen. Leider hat mein Vorgänger die Einnahmen-Ausgaben-Übersicht nicht in "Ideeller Tätigkeitsbereich", "Vermögensverwaltung", "Zweckbetriebe" und "wirtschaftliche Betriebe" getrennt, sodass ich mir das nicht aus seinen bisherigen Aufzeichnungen abgucken kann.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und LG
Margret

Tierarztrechnung und Rückzahlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.10.2025

Das kommt darauf, wie man das vertraglich behandelt.
Die naheliegende Möglichkeit wäre, die vorgestreckte Kostenübernahme als Darlehen zu behandeln, die Rückzahlung dann als Tilgung. Dann würde das gar nicht in die EÜR eingehen.