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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Musikerreise ins europäische Ausland/ Umsatzsteuer
von: Christa ()
Datum: 12.11.2025

Hallo,

unser Musikverein veranstaltet im nächsten Jahr eine Reise ins europäische Ausland (Österreich/ Ungarn), bei dem auch Gastauftritte (ohne Gagen) stattfinden.

Nach § 19 UStG sind wir im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig, da wir durch ein größeres Fest in 2025 die Bemessungsgrenzen (< 100 T€, aber > 25 T€) überschritten haben.

Hinsichtlich der Reise ist geplant, dass die Musiker einen Eigenanteil (ca. 2/3 der anfallenden Kosten) tragen sollen.

Wir beabsichtigen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Buchungen, dem steuerlichen Bereich "Zweckbetrieb" zuzuordnen.


Hierzu stellen sich für mich in Hinblick auf die USt. folgende Fragen:
- Ein VSt.-Ansatz für die auf der ausländischen Rechnung (Hotel-/ Übernachtungskosten, etc.) ausgewiesene Umsatzsteuer i. R. d. USt-Erklärung scheidet ja aus, da dieser Umsatz nicht in Deutschland steuerbar ist (der deutsche Fiskus erzielt hier keine Einnahmen), oder?
Es besteht aber die Möglichkeit, sich über das Bundeszentralamt die gezahlte USt. vergüten zu lassen. Oder scheidet die Antragsstellung aus, da der Fahrt keine unternehmerische Tätigkeit (-> wirtschaftlicher Zweckbetrieb) zu Grunde liegt?

- Wir haben bereits eine Rechnung vom Hotel (Ungarn) für eine Vorauszahlung erhalten, die keinen Umsatzsteuerausweis enthält. In einer EMail (Angebotseinholung) hat uns die Hotelleitung aber mitgeteilt, dass darin die ungarische Umsatzsteuer berücksichtigt ist. Hat der auf der Rechnung (Voucher) fehlende USt-Ausweis für uns als Verein eine Bedeutung oder trifft ggf. der § 13 b UStG (reverse charge) zu?

- Können wir für Rechnungen von deutschen Unternehmern (z. B. Bustransport von Dtl. nach Österreich/ Ungarn und zurück) die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer i. R. d. USt-Erklärung geltend machen?

- Wie ist der Eigenanteil der Musiker (umsatz)steuerlich zu bewerten? Ist hierauf die Umsatzsteuer einzubeziehen? Falls ja mit welchem Steuersatz (7 %)? Ich hatte dazu auf der Homepage "Deutsches Ehrenamt" gelesen, dass Einnahmen aus Tätigkeiten, die unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken des Vereins dienen i. d. R. umsatzsteuerfrei sind. Da wir beabsichtigen, die Musikerreise der Sphäre "Zweckbetrieb" zuzuordnen, sollte der Eigenanteil umsatzsteuerfrei sein, oder?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.

Freundliche Grüße

Christa

Musikerreise ins europäische Ausland/ Umsatzsteuer
von: Christa ()
Datum: 20.11.2025

Hallo Herr Pfeffer,

konnten Sie bereits hinsichtlich der Beantwortung meiner Anfrage etwas in Erfahrung bringen?

Vielen Dank

Christa