Rückgabe von Eintrittskarten
von: K. Vlak ()
Datum: 14.11.2025
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger e.V. (Sparte: Kunst/Kultur).
Wir verkaufen v.a. online über ein Portal Eintrittskarten zu einer unserer Veranstaltungen. Wir selbst sind hier der Veranstalter.
Diese Veranstaltung "spielt sich" zweifelsfrei ausschließlich innerhalb des Zweckbetriebs ab, weil nur Satzungszwecke verwirklicht werden, es sich um keine Zuschüsse/Spenden etc. handelt und auch keine Wirtschaftlichkeit (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) vorliegt.
Soweit, so klar.
Sind wir verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf der Plattform klar und deutlich angezeigt wird, dass Tickets nicht zurückgegeben werden können?
Oder ergibt es sich schon von Gesetzes wegen, dass kein Anspruch auf Rückerstattung von gekauften Tickets besteht und eine Rückgabe von Tickets allenfalls auf unserer Kulanz beruht?
Vielen Dank!