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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale
von: Holger ()
Datum: 17.11.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Satzung ist die Zahlung einer Ehrenamtspauschale geregelt. Unser Verein hat ausreichende finanzielle Mittel. Trotzdem wollen wir durch eine Verzichtserklärung auf einen Zahlungsfluss verzichten (Zahlung Ehrenamtspauschale bei gleichzeitiger Rückspende).

Wir wollen dies durch eine Dokumentation (Vereinbarung mit Empfänger) festhalten, in der der Verzicht ausdrücklich erklärt wird.

Auch wenn kein Geldfluss erfolgt, muss der "Empfänger" der Ehrenamtspauschale dies in seiner Steuererklärung in der Anlage N, Zeile 22 angeben, oder?

Es handelt sich dann trotzdem um eine "Geldspende", bei der dann das Feld "Aufwandsverzicht" anzukreuzen ist, oder?

Ist ansonsten noch etwas hierbei zu beachten?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Re: Ehrenamtspauschale
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2025

Eine solche Verzichtserklärung führt zum Ausschluss des Spendenabzugs. Wenn kein Anspruch auf einen Vermögenzufluss besteht, fehlt es an der Grundlage für eine Spende (tatsächlicher Vermögensabfluss).
Der Verzicht darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist und muss freiwillig sein.

Re: Ehrenamtspauschale
von: Holger ()
Datum: 17.11.2025

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir wollen von Vereinsseite aus nicht von vornherein einen Verzicht der Zahlung beschließen. Entschuldigung, dass ich mich falsch ausgedrückt habe.

Die Vereinsvorstände sollen frei darüber entscheiden können, ob sie den Betrag ausbezahlt haben wollen oder nicht. Falls letzteres zutreffen sollte (Verzicht auf Auszahlung durch den Begünstigten), dann kann aber vereinsseitig eine Geldspende erstellt werden, in der der Haken "Aufwandsverzicht" gesetzt ist, oder?

Vielen Dank.

Re: Ehrenamtspauschale
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2025

Ja, genau.