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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
80 Jahr Feier
von: erika knobling ()
Datum: 17.11.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir hatten letzte Woche unsere akademische Jubiläums Feier.
Sämtliche Getränke und Speisen wurden verschenkt.
Kann ich bei den Einläufen Getränke und Speisen Vorsteuer ziehen?

Vielen Dank im Voraus

Erika Knobling

Re: 80 Jahr Feier
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2025

An wen wurden denn die Getränke und Speisen verschenkt? Der Vorsteuerabzug setzt ja eine Verwendung für steuerbare Zwecke voraus.

Re: 80 Jahr Feier
von: erika knobling ()
Datum: 17.11.2025

an die geladenen Gäste, Mitglieder Bürgermeister und Ortsbeiräte.

Re: 80 Jahr Feier
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2025

Dann können das Repräsentionskosten sein. Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn sich die Aufwendungen auf einen umsatzsteuerpflichtgen Betrieb (z.B. Zweckbetrieb) beziehen.

Re: 80 Jahr Feier
von: erika knobling ()
Datum: 18.11.2025

Vielen Dank