Re: Dienstwagen Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2025
Zunächst gilt ohnehin, dass ein Vorstandsmitglied regelmäßig nicht selbstständig beschäftigt sein kann.
Unabhängig davon ist die Nutzung des Pkw für private Zwecke ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Erfolgt dass außerhalb einer abhängigen Beschäftigung muss der Verein entweder eine Rechnung dafür schreiben oder diese Nutzung mit den Vergütungen, die das Vorstandsmitglied bekommt verrechnen. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass die Nutzung umsatzsteuerpflichtig ist.