Re: Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug Bauvorhaben
von: Alex ()
Datum: 26.11.2025
Bei den Einnahmen die nach Fertigstellung des Bauvorhabens der Umsatzsteuer unterliegen handelt es um folgendes:
Es geht um das Schützenfest, die Schützenfestnachfeier, zwei Mitgliederversammlungen pro Jahr, ein Winterpreisschießen über 4 Sonntage, die Austragung von Kreis- und Bezirksmeisterschaften usw. Bei allen Veranstaltungen findet ein Ausschank von Getränken gegen Entgelt statt. Es könnte auch sein, dass neben den Tresenumsätzen auch die Schießeinnahmen vom Schützenfest usw. einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen.