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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wie buchen wir "Einnahmen" aus Strafen
von: Fragensteller2025 ()
Datum: 02.12.2025

Hallo,
wir bekommen vom Gericht ab und an Zuwendungen aus Strafsachen.
Welches Buchungskonto im SKR 42 nehmen wir dafür? Wir buchen das im ideellen Bereich. Aber es handelt sich dabei nicht um Das Buchungskonto 40X für Mitgliedsbeiträge oder Spenden. Weil es ist definitiv keine Spende.

Freuen uns auf Rückmeldung.

Viele Grüße

Re: Wie buchen wir "Einnahmen" aus Strafen
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2025

In den DATEV-Kontenrrahmen gibt es dafür kein eigenes Konto. Wenn man keines einrichten will, würde man buchen:
beim SKR 49: 3215 Sonstige Einnahmen
beim SKR 42: 4033 0 Übrige ertragsteuerneutrale Einnahmen