Re: Fahrtkostenerstattung
von: pfeffer ()
Datum: 05.12.2025
Das heißt, ein Verein kann schon vorliegen, wenn es nicht einmal eine Satzung gibt?
# Ja, ein nichtsrechtsfähiger Verein muss keine schriftliche Satzung haben.
Und das heißt auch, dass eine Auszahlung von notwendig angefallenen (Fahrt)kosten immer erlaubt ist, oder?
# Ja.
Wenn nichts vereinbart ist: Hat eine Person immer einen Anspruch darauf, das erstattet zu bekommen? Oder könnte der Kassier/Vorstand bspw. auf die angespannte finanzielle Situation eines Vereins hinweisen und sagen, dass eine Auszahlung "nicht drin ist".
# Einen gesetzlichen Anspruch hat nur der Vorstand. Alle anderen müssen beauftragt sein. Im Rahmen dieses Auftrags, kann man den Aufwandsersatz frei regeln. Das sollte auch gemacht werden, weil sonst der Beauftragte von einer Kostenerstattung ausgehen darf.