Re: Einnahmenbeteiligung statt Miete
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2025
Eine Umsatzprovision ist eine branchenübliche Vergütungsform für die Bereitstellung von Sälen, Technik und anderen Dienstleistungen. Was branchenüblich ist, ist auch bei Gemeinnützigkeit unbedenklich.
Die einzige relevante Frage ist deswegen, ob 50% branchenüblich sind. Läge das deutlich darüber, wäre es eine gemeinnützigkeitsschädliche überhöhte Vergütung.