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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahmenbeteiligung statt Miete
von: LuHa ()
Datum: 03.12.2025

Wir sind ein gemeinnütziger Konzertverein und veranstalten regelmäßig Konzerte im selben Konzertsaal. Statt einer Miete möchte man dort in Zukunft 50% unserer Einnahmen aus Ticketverkauf bekommen (wir sind USt-befreit). Ich frage mich, ob das steuerrechtlich/gemeinnüztigkeitsrechtlich sauber ist, oder ob es sich hier um unzulässige Mittelweitergabe handelt. Andererseits ist es ja vielleicht einfach eine andere Art, die "Miete" zu berechnen?

Re: Einnahmenbeteiligung statt Miete
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2025

Eine Umsatzprovision ist eine branchenübliche Vergütungsform für die Bereitstellung von Sälen, Technik und anderen Dienstleistungen. Was branchenüblich ist, ist auch bei Gemeinnützigkeit unbedenklich.
Die einzige relevante Frage ist deswegen, ob 50% branchenüblich sind. Läge das deutlich darüber, wäre es eine gemeinnützigkeitsschädliche überhöhte Vergütung.