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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Parkschein, Porto u.ä. - Original oder reicht Kopie
von: Lilly ()
Datum: 06.12.2025

Hallo!

Immer wieder lästig ist die Forderung nach Originalbelegen (z.B. Parkschein, Kassenbon Copyshop, Büromaterial, Porto etc.). Eingescannt sind die Belege schnell gemailt, aber sie per Post zu verschicken, scheint eine große Hürde zu sein…

Meine Frage: Brauche ich in der Buchhaltung immer den Originalbeleg, oder gibt es einen Mindestbetrag und für alles darunter reicht die Kopie?

Vielen Dank

Original oder reicht Kopie
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2025

Alle Belege dürfen digitalierten werden. Es muss nur das Verfahren protokolliert werden. Näheres findet sich in den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) der Bundesfinanzverwaltung.

Re: Original oder reicht Kopie
von: Lilly ()
Datum: 07.12.2025

„Alle Belege dürfen digitalierten werden. Es muss nur das Verfahren protokolliert werden.“

Also darf auch das Vereinsmitglied, dem zB Parkgebühren erstattet werden, den Parkschein digitalisieren und in digitalisierter Form an die Buchhaltung weiterleiten? Der Parkschein verbleibt dann beim Vereinsmitglied, und in der Buchhaltung muss die e-mail inklusive digitalisiertem Parkschein archiviert werden?

Re: Original oder reicht Kopie
von: pfeffer ()
Datum: 07.12.2025

Ja, aber die Finanzverwaltung könnte Bedenken haben, wenn jeder die Belege selbst digitalisiert.
Das muss man ihm aber nicht auf die Nase binden. Ich würde das also in der Verfahrensdokumentation einheitlich darstellen.