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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigung/Rabatt von Unternehmen
von: D. Herdegen ()
Datum: 07.12.2025

Hallo,

eine Frage zu Spenden, die Unternehmen Vereinen gewähren.
Ich habe schon im Forum frühere Beiträge gelesen, aber mir ist es noch nicht ganz klar...

Wenn ein Unternehmen normalerweise 1.000 € (MwSt lasse ich der Einfachheit weg) für eine Leistung "XYZ" in Rechnung stellen würde, nun aber nur 800 € in Rechnung stellt, und die geminderten 200 € sogar als Rabatt auf der Rechnung erwähnt, dann dürfen diese 200 € nicht einfach als Geldspende im Rahmen einer Spendenbescheinigung berücksichtigt werden, weil das Unternehmen nur die 800 € als Umsatz verbucht.

Verstehen kann ich das trotzdem nicht so ganz, denn wie sähe eine mögliche Alternative aus, dass das Unternehmen an 200 € Spendenbescheinigung kommt?

Machen wir das mit dem Unternehmen einfach z.B. mündlich aus, dass die uns 1.000 € in Rechnung stellen und wir dann einfach 800 € überweisen und da dann kein Widerspruch vonseiten Unternehmen kommt, gilt der Abzug als angenommen und dann darf über die MInderung eine Bescheinigung ausgestellt werden?

Oder schreibt uns das Unternehmen eine Rechnung (bspw. auf den 01.12.2025 lautend) und verzichtet dann durch eine schriftliche, an uns adressierte Erklärung (bspw. am 08.12.2025) auf 20 % des ursprünglichen Betrags?
Dann könnte man ja argumentieren, dass zwischen Rechnungsstellung und Verzichts-Datum kein zeitlicher Zusammenhang besteht und erst im Nachhinein auf einen Teil verzichtet wurde.

Oder was wären sonst die Alternativen, wie das Unternehmen zur Bescheinigung kommt?

Aber kann das Ganze nicht auch dazu genutzt werden, dass Unternehmen sich womöglich finanziell bereichern?
So könnten Unternehmen bspw. sagen, wir berechnen für Leistung "XYZ" im Regelfall bspw. 1.500 € (obwohl das gar nicht stimmt) und verzichten auf 2/3.

Danke!

Re: Spendenbescheinigung/Rabatt von Unternehmen
von: pfeffer ()
Datum: 07.12.2025

Verstehen kann ich das trotzdem nicht so ganz, denn wie sähe eine mögliche Alternative aus, dass das Unternehmen an 200 € Spendenbescheinigung kommt?

# Das Unternehmen müsste den vollen Preis berechnen und dann auf einen Teil der Bezahlung verzichten.

Machen wir das mit dem Unternehmen einfach z.B. mündlich aus, dass die uns 1.000 € in Rechnung stellen und wir dann einfach 800 € überweisen und da dann kein Widerspruch vonseiten Unternehmen kommt, gilt der Abzug als angenommen und dann darf über die MInderung eine Bescheinigung ausgestellt werden?

# Der teilweise Verzicht auf die Bezahlung muss irgendwie dokumentiert werden. Es muss ja buchhalterisch klargestellt werden, dass ein Teilverzicht erfolgt, sonst wär die Forderung ja offen.

Oder schreibt uns das Unternehmen eine Rechnung (bspw. auf den 01.12.2025 lautend) und verzichtet dann durch eine schriftliche, an uns adressierte Erklärung (bspw. am 08.12.2025) auf 20 % des ursprünglichen Betrags?

# Genau so.

Re: Spendenbescheinigung/Rabatt von Unternehmen
von: D. Herdegen ()
Datum: 07.12.2025

In unserem Fall handelt es sich zweifelsohne um eine "Lieferung", weil wir Gegenstände/Material etc. "geliefert" bekommen.

Wenn uns das Unternehmen bspw. das schenken würde, wäre es über den kompletten Entnahmewert eine "SACHspende", richtig?

Bei Rabatten wie in unserem Fall bspw. 20% wird dann wohl dennoch eine Spendenbescheinigung als "GELDspende" ausgestellt, richtig?

Wenn ich bei beiden Fragen richtig liege, wie lässt sich dann diese Unterscheidung erklären? Müsste dann nicht auch eine Rabatt-Spende einen SACH-Spende sein?

Und noch eine weitere Frage:
Könnten Unternehmen nicht dann einfach behaupten, sie verlangen bei Verkauf eines Produkts normalerweise bspw. 1.500 € (obwohl der reguläre Verkaufspreis nur bei 1.000 € liegt) und dann sagen, sie wollen aber nur 800 €?
Dann könnten Unternehmen das ja als Bereicherungsmöglichkeit nutzen...
Es macht ja einen Unterschied, ob der Verein 200 oder 700 € an Verzichtspende bescheinigt...
Sind wir als Verein da in der Prüfpflicht, welcher Wert einer Ware/eines Gegenstands realistisch sein kann?

Danke!

Re: Spendenbescheinigung/Rabatt von Unternehmen
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2025

Wenn uns das Unternehmen bspw. das schenken würde, wäre es über den kompletten Entnahmewert eine "SACHspende", richtig?

# Entscheidend ist, dass auf einen zahlbaren Betrag verzichtet wurde, damit ist es eine Geldspende.

Bei Rabatten wie in unserem Fall bspw. 20% wird dann wohl dennoch eine Spendenbescheinigung als "GELDspende" ausgestellt, richtig?

# Ein Rabatt ist ein Vorabverzicht, weil er schon bei Rechnungsstellung gewährt wird. Er kann damit nicht Gegenstand einer Spende sein.

Könnten Unternehmen nicht dann einfach behaupten, sie verlangen bei Verkauf eines Produkts normalerweise bspw. 1.500 € (obwohl der reguläre Verkaufspreis nur bei 1.000 € liegt) und dann sagen, sie wollen aber nur 800 €?

# Dann hätte der Verein ein Problem, weil ein überhöhter Preis vereinbart war. Für das Unternehmen ändert sich auch nichts, weil es den gesamten Entnahmewert als unentgeltliche Wertabgabe versteuern muss.