Spendenbescheinigung/Rabatt von Unternehmen
von: D. Herdegen ()
Datum: 07.12.2025
Hallo,
eine Frage zu Spenden, die Unternehmen Vereinen gewähren.
Ich habe schon im Forum frühere Beiträge gelesen, aber mir ist es noch nicht ganz klar...
Wenn ein Unternehmen normalerweise 1.000 € (MwSt lasse ich der Einfachheit weg) für eine Leistung "XYZ" in Rechnung stellen würde, nun aber nur 800 € in Rechnung stellt, und die geminderten 200 € sogar als Rabatt auf der Rechnung erwähnt, dann dürfen diese 200 € nicht einfach als Geldspende im Rahmen einer Spendenbescheinigung berücksichtigt werden, weil das Unternehmen nur die 800 € als Umsatz verbucht.
Verstehen kann ich das trotzdem nicht so ganz, denn wie sähe eine mögliche Alternative aus, dass das Unternehmen an 200 € Spendenbescheinigung kommt?
Machen wir das mit dem Unternehmen einfach z.B. mündlich aus, dass die uns 1.000 € in Rechnung stellen und wir dann einfach 800 € überweisen und da dann kein Widerspruch vonseiten Unternehmen kommt, gilt der Abzug als angenommen und dann darf über die MInderung eine Bescheinigung ausgestellt werden?
Oder schreibt uns das Unternehmen eine Rechnung (bspw. auf den 01.12.2025 lautend) und verzichtet dann durch eine schriftliche, an uns adressierte Erklärung (bspw. am 08.12.2025) auf 20 % des ursprünglichen Betrags?
Dann könnte man ja argumentieren, dass zwischen Rechnungsstellung und Verzichts-Datum kein zeitlicher Zusammenhang besteht und erst im Nachhinein auf einen Teil verzichtet wurde.
Oder was wären sonst die Alternativen, wie das Unternehmen zur Bescheinigung kommt?
Aber kann das Ganze nicht auch dazu genutzt werden, dass Unternehmen sich womöglich finanziell bereichern?
So könnten Unternehmen bspw. sagen, wir berechnen für Leistung "XYZ" im Regelfall bspw. 1.500 € (obwohl das gar nicht stimmt) und verzichten auf 2/3.
Danke!