Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Feilner A. ()
Datum: 09.12.2025
Das kann ich mir so nicht vorstellen: Wenn die Fahrt AUSSCHLIEßLICH satzungsbezogene Zwecke beinhaltet (keinen Freizeit-Anteil), dann spielt sich die Fahrt im IB oder ZB ab, nicht im WGB.
In diesen Fällen gilt doch die Grenze 40 (60) Euro nicht einmal; der Verein dürfte theoretisch 100% der Fahrtkosten übernehmen, oder nicht? Es ist ja keine Freizeit-Fahrt/Vereinsausflug, wo man quasi den Leuten etwas schenkt wie Geschenk. Nur im letzteren Fall dürfte diese Grenze gelten.
Aber mir geht es auch nochmal darum: Wenn wir weniger vereinnahmen als die Fahrt insgesamt kostet und externe Leute mitfahren, wie kann dann sichergestellt sein, dass niemand sagen kann, Externe wären in den "Genuss" einer Bezuschussung gekommen?
Lässt sich das einfach so lösen, dass eine Preisabstufung vorgenommen wird bspw. Teilnehmer zahlt 40 €, Externer zahlt 50/60 €? Oder gibt es eine Mindesthöhe, die den regulären Teilnehmer-Betrag übersteigen muss?
Ich denke, dass es nicht unüblich ist, dass auch Nichtmitglieder auf zweckbezogenen Fahrten mitfahren; auch schon, um einen ansonsten unterbesetzten Bus zu füllen.