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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Feilner A. ()
Datum: 08.12.2025

Hallo,

unser gemeinnütziger Verein macht eine Vereinsreise (zweckbezogene Reise).
Jeder Teilnehmer zahlt 50 € x 40 Personen (alle Vereinsmitglieder), also nehmen wir 2.000 € ein.
Der Bus kostet so 1.900 €.
Wir werden also ca. 100 € "Plus" machen.

Jetzt meine Fragen:
1. Sind wir automatisch von der Margenbesteuerung betroffen oder muss man die erst beantragen?

2. Wenn die automatisch gilt, bedeutet das einfach die Differenz 100 € und darauf dann den gültigen USt-Satz im Zweckbetrieb 7% anwenden?

3. Spontan fahren dann aus verschiedenen Gründen dann doch 5 Leute nicht mit. Können wir den geringen Überschuss 100 € dann auch "nutzen", um wenigstens diesen 5 Nichtmitfahrern "nach Köpfen" wenigstens etwas zurückzuerstatten?
Dann würden wir aber keinen Überschuss generieren, was wir im Übrigen auch nicht anstreben...
Ist das erlaubt?

4. Abwandlung:
Der Bus kostet 2.500 €, von 40 Vereinsmitgliedern vereinnahmen wir insgesamt 1.600 € (40 € pro Person); außerdem fahren noch 5 weitere externe Leute mit, die dem Verein nicht angehören.
Externe dürfen eigentlich nicht bezuschusst werden, das ist klar...
Frage:
Wenn jetzt die Externen denselben Betrag zahlen wie alle anderen, wäre aber ein solcher "Zuschuss" vonseiten des Vereins erfüllt: 5 Personen x 40 € = 200 €.
Das heißt 2.500 € - 1.600 € - 200 € = 700 € wäre so gesehen der "Zuschuss", den der Verein übernimmt.
Und von diesem "Zuschuss" profitieren dann ja auch die Externen.
Ist das trotzdem so ok?

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2025

Ich sehe hier keine Pflicht zur Margenbesteuerung, weil die Reiseleistung "für das eigenen Unternehmen" erbracht wird.
Außerdem muss ein Bündel von Leistungen vorliegen. Eine bloße Beförderungsleistung fällt nicht unter die Margenbesteuerung.

Zum Zuschuss: Wird die Leistung unter Eigenkosten erbracht, ist das eine unentgeltliche Zuwendung. Die ist nur bei Mitglieder im Rahmen der Annehmlichkeitengrenze unschädlich.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Feilner A. ()
Datum: 09.12.2025

Das kann ich mir so nicht vorstellen: Wenn die Fahrt AUSSCHLIEßLICH satzungsbezogene Zwecke beinhaltet (keinen Freizeit-Anteil), dann spielt sich die Fahrt im IB oder ZB ab, nicht im WGB.
In diesen Fällen gilt doch die Grenze 40 (60) Euro nicht einmal; der Verein dürfte theoretisch 100% der Fahrtkosten übernehmen, oder nicht? Es ist ja keine Freizeit-Fahrt/Vereinsausflug, wo man quasi den Leuten etwas schenkt wie Geschenk. Nur im letzteren Fall dürfte diese Grenze gelten.


Aber mir geht es auch nochmal darum: Wenn wir weniger vereinnahmen als die Fahrt insgesamt kostet und externe Leute mitfahren, wie kann dann sichergestellt sein, dass niemand sagen kann, Externe wären in den "Genuss" einer Bezuschussung gekommen?
Lässt sich das einfach so lösen, dass eine Preisabstufung vorgenommen wird bspw. Teilnehmer zahlt 40 €, Externer zahlt 50/60 €? Oder gibt es eine Mindesthöhe, die den regulären Teilnehmer-Betrag übersteigen muss?
Ich denke, dass es nicht unüblich ist, dass auch Nichtmitglieder auf zweckbezogenen Fahrten mitfahren; auch schon, um einen ansonsten unterbesetzten Bus zu füllen.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2025

Das ist richtig. Bei einer Zweckreise stellt sich die Frage der Unentgeltlichkeit nicht. Ob ein nur an Mitglieder gewährter Preisnachlass unschädlich ist, hat die Finanzverwaltung bisher nicht geklärt.
Ich halte übliche Nachlässe, wie z.B. im Rahmen der Mitgliederbindung auch im gewerblichen Bereich üblich sind, für unschädlich.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Hugo ()
Datum: 30.12.2025

Verständnisfrage:
Unser Verein (Alphornbläser) möchte auch gerne eine Reise veranstalten. Wir planen, die Reise komplett über unsere Bücher abzuwickeln, d. h. Einkauf Busunternehmer, Hotel, Veranstaltungen vor Ort, Auftritte durch den Verein. Der Reisepreis, welcher dann alle eingekauften "Entgelte" beinhaltet, ist dann auf das Vereinskonto zu überweisen.

Für unseren Fall sollte dann die Margenbesteuerung möglich sein, oder?
Die Anwendung der Margenbesteuerung wäre dann nur auf die Reise anzuwenden und nicht noch auf andere Buchungssachverhalte, die den Verein unterjährig betreffen, oder?

Wie ist die Margenbesteuerung ggü. dem Finanzamt zu deklarieren/ anzugeben? Ist dies gesondert über die Steuererklärung notwendig oder u. U. schon vorab zur Ankündigung?

Vielen Dank.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2025

Handelt es sich um eine Mitgliederreise? Dann gilt das oben Gesagte.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Hugo ()
Datum: 30.12.2025

Ja. Es handelt sich um eine Mitgliederreise. Es werden an der "Konzertreise" nur Mitglieder teilnehmen.

Wie ist die Margenbesteuerung dann ggü. dem Finanzamt darzustellen? Ist in der USt-Erklärung eine gesonderte Zeile zu verwenden oder muss dies vorab dem Finanzamt mitgeteilt werden?

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2025

Wie gesagt gilt bei solchen Mitgliederreisen die Margenbesteuerung nicht.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Hugo ()
Datum: 01.01.2026

Hallo Herr Pfeffer,

warum ist bei einer Mitgliederreise keine Margenbesteuerung möglich? Resultiert dies aus der steuerlichen Sphäre (Zweckbetrieb)?

Falls ja, dann ist der Ertrag mit 7 % USt zu besteuern, oder?
Grundvoraussetzung ist dann aber auch, dass die Reise dem Satzungszweck folgt, d. h. keinen "touristischen Hintergrund" hat, oder?

Unter welchen Voraussetzungen kann die Reise in Form der Margenbesteuerung abgerechnet werden?
Wenn wir als Verein die Reise mittels Margenbesteuerung abrechnen wollen, was ist dabei zu beachten?
- Sphäre "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb"?
- USt 19 %
- etc.?

Vielen Dank.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: pfeffer ()
Datum: 01.01.2026

warum ist bei einer Mitgliederreise keine Margenbesteuerung möglich?

# Weil die Reiseleistung "für das eigene Unternehmen" erbracht wird.
Es kommt hier nicht auf die steuerliche Zuordnung an.

Re: Margenbesteuerung bei Vereinsreise Pflicht? + Bezuschussung an Externe
von: Hugo ()
Datum: 02.01.2026

Dann sollten - aus steuerlicher Sicht - bei der Vereinsreise auch Nichtmitglieder teilnehmen, so dass insgesamt die Margenbesteuerung möglich ist ...