Re: Reise Trachtenkapelle
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2025
Befreit sind nach § 4 Nr. 20 b UStG nur kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen ("Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst"), wenn die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt.
Die Zuordnung zum Zweckbetrieb spielt hier grundsätzlich keine Rolle.