Veranstalterportal/USt im Zusammenhang mit Gruppen-Busfahrt
von: Netfix ()
Datum: 16.12.2025
Hallo,
wir führen eine Veranstaltung durch, die in den Zweckbetrieb fällt.
Die Tickets werden ausschließlich über ein Veranstalterportal verkauft; an der Verkaufsabwicklung sind wir also nicht beteiligt.
Die Umsätze betragen bspw. 6.000 EUR und das Veranstalterportal behält sich ca. 600 EUR an Kosten/Gebühren/Provision usw. ein, deshalb fließen nach der Veranstaltung tatsächlich 5.400 EUR auf unser Konto.
Normalerweise kaufen Privatpersonen selbst solche Tickets und brauchen keine Rechnung.
In einem Fall hat nun auch ein Busunternehmen, das eine Busfahrt zu unserer Veranstaltung durchführt, für die Reisegruppe die Tickets der Mitfahrer gekauft.
Die Veranstaltung bei uns ist also Bestandteil der kompletten Reiseleistung des Busunternehmens.
Das Veranstalterportal selbst stellt keine Rechnungen aus bzw. kann/darf das offenbar sogar gar nicht...
Das Busunternehmen möchte/muss aber eine Rechnung haben.
Gekauft wurden die Tickets im alten Jahr; die Veranstaltung selbst ist im neuen Jahr; wir bekommen den Umsatz abzgl. Veranstalter-Kosten nach der Veranstaltung im neuen Jahr ausgezahlt.
Wir sind im alten Jahr noch Kleinunternehmer; wir kommen in diesem Jahr aber drüber; deshalb sind wir ab nächstem Jahr kein Kleinunternehmer mehr.
Folgende Fragen:
- Stimmt es grds., dass WIR die Rechnung ausstellen müssen und nicht das Veranstalterportal?
- WANN können wir die Rechnung frühestens ausstellen? Vermutlich doch erst im neuen Jahr, weil ich ja im alten Jahr noch gar nicht beurteilen kann, wie die steuerlichen Folgen im neuen Jahr sein werden...
- Wegen Zweckbetrieb UST-SATZ 7%, oder?
- ENTSTEHUNG DER UST: Die Umsätze sind nicht so hoch, sodass sie unter § 20 I UStG fallen; deshalb fallen wir wohl unter die "vereinnahmten Entgelte"/Ist-Versteuerung. Das heißt doch, dass die Steuer wirklich erst nach der Veranstaltung mit Vereinnahmung entstehen kann.
Würden wir aber doch nach Soll-Versteuerung beurteilt, entsteht doch die USt auch erst, wenn die Veranstaltung vorbei ist (Leistung ausgeführt).
Das ist mehr eine Verständnisfrage... Habe ich ggf. etwas übersehen?
Danke!!!