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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bilanzieller Verlustausweis bei gemeinützigem Verein
von: AltendorfHeckel ()
Datum: 18.12.2025

Hallo, ich habe eine Frage zur Bilanzierung bei gemeinnützigem Verein
Der Verein ist Eigentümer eines umfangreichen Gebäudebestandes im Anlagevermögen mit relativ hoher jährlicher Abschreibung. Insbesondere diese Abschreibungen führen im Ideellen Bereich und im Zweckbetrieb zu absehbar dauerhaften Verlusten, die nicht durch Überschüsse in der Vermögensverwaltung und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (PV-Anlage) ausgeglichen werden können. Letztere haben konstante Überschüsse. Inzwischen sind Gewinnvorträge in der Bilanz aufgebraucht und es kommt zu Verlustvorträgen.
Absehbar wird es bei Verlusten bleiben und ein Ausgleich nicht wahrscheinlich sein. Die laufenden Einnahmen und Ausgaben gleichen sich im wesentlichen aus, so dass die finanzielle Lage abgesichert scheint. Grund für die Verluste sind wesentlich die Abschreibungen.
Frage: kann der Verein - voraussichtlich dauerhaft - in der Bilanz Verluste ausweisen und vortragen ohne Aussicht auf Ausgleich in der Zukunft. Es handelt sich um eine Steuerbilanz.

Bilanzieller Verlustausweis bei gemeinützigem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2025

Das muss kein Problem sein. Einzig die Frage einer Überschuldung wäre zu prüfen. Wenn die Verluste aber einzig der Wertminderung des Anlagevermögen geschuldet sind, besteht die Gefahr einer Gläubigerschädigung nicht. Der Verein lebt halt von der Substanz, was aber kein grundsätzliches Problem sein muss.