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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Falsche Zahlungen
von: ()
Datum: 20.12.2025

Hallo,

ich stolpere immer wieder über Sachen, die im Verlauf des Jahres offenbar versehentlich doppelt gezahlt wurden. Bsp. jemand bekam doppelt Gehalt, oder eine Rechnung wurde versehentlich doppelt bezahlt. Dies wurde auch größtenteils immer gleich wieder behoben und zurückgezahlt.

Wie würde ich das Buchen? Würde ich für die doppelte Zahlung einfach auch das Aufwandskonto nehmen? Und so dann auch die Rückzahlung? Oder nimmt man ein Zwischenkonto? z.b. Forderung an .../Geldtransit o.ä.
Bsp. die Zahlung des doppelten Gehalts über 60200 und die Rückzahlung auch 60200.

LG und schöne mal schöne Feiertag für alle

Lena

Re: Falsche Zahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2025

Es gibt da keine Bedenken, gegen das Aufwandskonto zu buchen. Das Salidierungsverbot gilt ja nur bei der Verrechnung von Aufwand und Ertrag. Es handelt sich hier aber um keine Erträge.

Re: Falsche Zahlungen
von: Dreieck ()
Datum: 03.01.2026

Also ich würde sowohl Ein- und Ausgang als durchlaufenden Posten (870 im SKR49 bzw. 13700 im SKR42) buchen. Mache ich z. B. auch bei eingehenden Spenden, wenn ich diese nicht annehmen kann und zurückbuche.