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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mietkostenbeteiligung
von: Theaterkarren ()
Datum: 21.12.2025

Guten Tag,
wir sind ein Amateurtheaterverein und haben bislang unseren Fundus (Kostüme, Technik und Requisiten) kostenlos in den Privaträumlichkeiten unseres 1.Vorsitzenden gelagert. Nun stehen diese Räumichkeiten nicht mehr zur Verfügung und unser 1.Vorsitzender hat privat andere Räumichkeiten angemietet. Dort sind nun seine Gegenstände gelagert, sowie unser Fundus und der eines weiteren Vereins. Der Verein soll sich daher an den monatlichen Mietkosten beteiligen. Muss dafür ein (Unter?)Mietvertrag mit unserem 1.Vorsitzenden abgeschlossen werden, oder reicht ein formlose Vereinbarung über Beteiligung an den Mietkosten?
Mit vorweihnachtlichen Grüßen
Christine Roth

Re: Mietkostenbeteiligung
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2025

Eine bloße Beteiligung an den Mietkosten wird nicht ausreichen, weil sich die Zahlung ja auf die konkrete Leistung beziehen muss, die der Verein erhält (Nutzung der Lagerfläche). Der Verein darf keinen "Mietkostenzuschuss" zahlen (weil hier unklar wäre wofür), aber er darf eine übliche Miete für die erforderliche Lagerfläche zahlen.
Das muss im Vertrag auch entsprechend dargestellt werden. Immer muss der Rechtsgrund der Zahlung klar sein und er muss in einem Bezug zur Vereinstätigkeit stehen (Mittelbindungsgrundsatz).

Re: Mietkostenbeteiligung
von: Theaterkarren ()
Datum: 22.12.2025

Herzlichen Dank Herr Pfeffer, das hat wie immer sehr weitergeholfen. Frohe Weihnachten
Christine Roth