Re: Mietkostenbeteiligung
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2025
Eine bloße Beteiligung an den Mietkosten wird nicht ausreichen, weil sich die Zahlung ja auf die konkrete Leistung beziehen muss, die der Verein erhält (Nutzung der Lagerfläche). Der Verein darf keinen "Mietkostenzuschuss" zahlen (weil hier unklar wäre wofür), aber er darf eine übliche Miete für die erforderliche Lagerfläche zahlen.
Das muss im Vertrag auch entsprechend dargestellt werden. Immer muss der Rechtsgrund der Zahlung klar sein und er muss in einem Bezug zur Vereinstätigkeit stehen (Mittelbindungsgrundsatz).