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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb
von: Kulturverein ()
Datum: 19.02.2026

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
folgender Sachverhalt:

Ein gemeinnütziger Kulturverein hat ein Objekt von der Gemeinde gepachtet, mit Übergang aller Rechte und Pflichten.
Der Verein betreibt das Objekt als Kunsthandwerkerhof und vermietet langfristig Teile des Objekts an Künstler.
Die Frage ist jetzt, in welche Sphäre gehören die Mieteinnahmen und Einnahmen für die Betriebskosten?
Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb?

MFG Ihrke

Re: Differenzierung von Stimmrechten
von: W. Pfeffer ()
Datum: 19.02.2026

Bisher ist nicht geklärt, ob auch die Untervermietung in die Vermögensverwaltung fällt. Die Rechtsprechung sagt grundsätzlich, dass nur eigenes Vermögen Gegenstand der Vermögensverwaltung sein kann. Das bezog sich aber nicht speziell auf Immobilien.
Ich würde das mit dem Finanzamt klären.