Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb
von: Kulturverein ()
Datum: 19.02.2026
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
folgender Sachverhalt:
Ein gemeinnütziger Kulturverein hat ein Objekt von der Gemeinde gepachtet, mit Übergang aller Rechte und Pflichten.
Der Verein betreibt das Objekt als Kunsthandwerkerhof und vermietet langfristig Teile des Objekts an Künstler.
Die Frage ist jetzt, in welche Sphäre gehören die Mieteinnahmen und Einnahmen für die Betriebskosten?
Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb?
MFG Ihrke