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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuschuss zu Jugendfreizeit
von: CMD ()
Datum: 23.02.2026

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein der Kinder- und Jugendhilfe und veranstalten jährlich eine Jugendfreizeit. Teilnehmer, die finanziell schlechter gestellt sind und nicht den vollen Teilnehmerbeitrag leisten können, bekommen von unserem Verein einen Zuschuss. Diese Mittel wurden bereits im Voraus mit Spendenaktionen gesammelt und sind bei der Bank auf einem separaten Sparbuch geführt.
Wenn nun ein Teilnehmer bezuschusst wird, überweise ich von dem Sparbuch den Betrag auf unser Girokonto, auf dem die Teilnehmerbeiträge eingehen.
Kann und muss ich diesen Vorgang buchhalterisch präzise erfassen oder ist das tatsächlich "nur" eine Umbuchung/Geldtransit? Wäre dies über ein Verrechnungskonto und Aufwandskonto zu erfassen und ein "echter" Aufwand?
Vielen Dank,
Gruß Clemens

Re: Zuschuss zu Jugendfreizeit
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2026

Das ist nur eine Umbuchung. Der Aufwand besteht dann in der tatsächlichen Verwendung für die Jugendfreizeit.