Umsatzsteuerbuchungen EÜR
von: Ninja2907 ()
Datum: 24.02.2026
Hallo Herr Pfeffer,
ich bin mir jedes Jahr aufs neue wieder unsicher wie man eigentlich die Umsatzsteuer richtig darstellt in der EÜR. Wir sind ein Verein mit EÜR und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen sowohl im Zweckbetrieb als auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Während des Jahres buche ich die Erlöse und den Aufwand in der jeweiligen Sphäre ganz klassich mit Bank an Erlöse & Umsatzsteuer der Sphäre; den Aufwand entsprechend mit dem passenden Vorsteuerkonto der Sphäre. Quartalsweise werden dann die Voranmeldungen erstellt. Hier bin ich mir schon immer unsicher wie man die Zahlungen oder Erstattungen unterjährig richtig bucht. Der Einfachheit halber habe ich es unterjährig immer auf 1910 USt Vorauszahlungen/-erstattungen gebucht (ein Konto das nicht in die EÜR läuft).
Zum Jahresende habe ich dann die 3 Quartale Vorauszahlung (das 4. Quartal kommt ja immer erst im neuen Jahr) entsprechend der Sphären aufgeteilt und auf ein Konto "Anteilige Umsatzsteuerzahlungen" gebucht, das der EÜR zugeordnet ist und das es sowohl im Bereich Zweckbetrieb als auch im Bereich wiGB gibt. Auf dieses Konto wurden auch die Vorauszahlungen des 4. Quartals des Vorjahres sowie der Jahressteuererklärung des Vorjahres gebucht.
Zusammengefasst also:
Bank an Erlöse u. Umsatzsteuer (wiGB/Zweckbetrieb)
Aufwand u. Vorsteuer (wiGB/Zweckbetrieb / Bank
Bank an USt-Erstattung (Konto 1910)
USt-Zahlung an Bank (Konto 1910) unterjährig für Voranmeldung
Zum Jahresende Q1-Q3:
USt-Vorauszahlung an Anteilige Umsatzsteuerzahlungen (wiGB/Zweckbetrieb) bei Erstattung d. Finanzamt
Anteilige Umsatzsteuerzahlungen an USt-Vorauszahlung (wiGB/Zweckbetrieb) bei Zahlung an Finanzamt
Meine EÜR ist dann auch in die einzelnen Sphären aufgeteilt und auszugsweise gegliedert in:
1. Einnahmen
Umsatzerlöse netto
vereinnahmte Umsatzsteuer
2. Ausgaben
Aufwand netto
verauslagte Vorsteuer
Das Konto "Anteilige Umsatzsteuerzahlungen" ist dann je nach Saldo entweder den Einnahmen oder den Ausgaben zugeordnet.
Mache ich das soweit richtig oder müssten noch irgendwie die einzelnen Steuerkonten saldiert werden? Oft passiert es ja dann, dass man zum Jahresende noch vor Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Korrekturbuchungen vornimmt, die die jeweiligen Umsatzsteuerzahlen verändern. In den einzelnen Sphären ergeben sich dann ja nochmal Differenzen im Vergleich zu den bereits gebuchten Voranmeldungen. Aber da buche ich dann einfach im Folgejahr die Zahlung oder Erstattung wieder auf das Konto "anteilige Umsatzsteuerzahlungen" der jeweiligen Sphäre.
Viele Grüße
Nina