Auslage noch erstattungsfähig?
von: Thomas P. ()
Datum: 26.02.2026
Hallo, ich glaube ich habe ein Problem, ich bin vorstand eines Vereins. In 2024 sind Kosten auf mein Privatkonto angefallen. Das waren um die 8000-9000 Euro für Rechtsberatung, Website, Notar usw. Das Vereinskonto konnte erst nach Eintragung am 20.01.2025 eröffnet werden. In der Satzung steht "Der Verein erstattet dem verauslagenden Mitglied die Kosten für die Vereinsgründung einschließlich der Kosten für Rechtsberatung oder sonstige vergleichbaren Leistungen im Zusammenhang mit der Vereinsgründung. Der Anspruch auf Aufwendungen kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung des Vereins durch das Mitglied gegenüber dem Verein geltend gemacht werden. " Eingetragen ist der Verein seit dem 02.01.2025. Kann der Verein mir die Kosten auch heute noch erstatten? Tausend Dank vorab!