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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auslage noch erstattungsfähig?
von: Thomas P. ()
Datum: 26.02.2026

Hallo, ich glaube ich habe ein Problem, ich bin vorstand eines Vereins. In 2024 sind Kosten auf mein Privatkonto angefallen. Das waren um die 8000-9000 Euro für Rechtsberatung, Website, Notar usw. Das Vereinskonto konnte erst nach Eintragung am 20.01.2025 eröffnet werden. In der Satzung steht "Der Verein erstattet dem verauslagenden Mitglied die Kosten für die Vereinsgründung einschließlich der Kosten für Rechtsberatung oder sonstige vergleichbaren Leistungen im Zusammenhang mit der Vereinsgründung. Der Anspruch auf Aufwendungen kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung des Vereins durch das Mitglied gegenüber dem Verein geltend gemacht werden. " Eingetragen ist der Verein seit dem 02.01.2025. Kann der Verein mir die Kosten auch heute noch erstatten? Tausend Dank vorab!

Auslage noch erstattungsfähig?
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2026

Die Satzung schließt das erkennbar aus. Sonst stünden dem rechtlich keine Bedenken entgegen, weil die Forderung nicht verjährt ist.
Vereinsrechtlich würde es sich bei der verspäteten Zahlung um eine Satzungsdurchbrechung handeln. Dazu ist eine satzungsändernde Mehrheit nötig. Rechtlich ist das zulässig, weil die Satzungsdurchbrechung nur punktuell ist.
Ich würde also zur Sicherheit einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung einholen.