Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2026
Der Vorstand kann und darf sich nicht selbst prüfen. Das gilt auch für den erweiterten Vorstand. Es ist für die Geschäftsführung zuständig, auch wenn er nicht eingetragen ist.
Ob die Prüfung gültig ist, entscheidet die MV, da es sich um eine rein vereinsinterne Angelegenheit handelt. Wenn man das ganz rechtsicher machen will, müsste die MV das mit satzungsändernder Mehrheit beschließen. Das ist einer solchen punktuellen Satzungsdurchbrechung möglich.