Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kassenprüfung
von: Gerd ()
Datum: 27.02.2026

Unser bisheriger Kassenprüfer (Vereinsmitglied) wurde in den erweiterten Vorstand für die Mitgliederverwaltung gewählt. Eine eintragung in das Vereinsregister erfolgt. nicht.
Frage: Kann dieses Mitglied weiterhin als Kassenprüfer tätig sein?

Wir haben zwei Kassenprüfer durch die Mitgliederversammlung bestellt. Jetzt fand die Kassenprüfung statt, wobei nur ein Prüfer prüfen konnte, weil der andere verletzungsbedingt ausfiel.
Frage:Ist diese Prüfung dennoch gültig?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2026

Der Vorstand kann und darf sich nicht selbst prüfen. Das gilt auch für den erweiterten Vorstand. Es ist für die Geschäftsführung zuständig, auch wenn er nicht eingetragen ist.
Ob die Prüfung gültig ist, entscheidet die MV, da es sich um eine rein vereinsinterne Angelegenheit handelt. Wenn man das ganz rechtsicher machen will, müsste die MV das mit satzungsändernder Mehrheit beschließen. Das ist einer solchen punktuellen Satzungsdurchbrechung möglich.