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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschein als Dank
von: LuHa ()
Datum: 01.03.2026

Guten Morgen,

ein gemeinnütziger Verein hat eine große Veranstaltung gemacht (ideeller Bereich) und hierfür hat ein lokales Veranstaltungstechnikunternehmen unentgeltlich Bühne und Technik gestellt. Gegenwert sind mehrere tausend Euro.

Der Vorstand möchte dem Unternehmen hierfür gerne als Dank einen Restaurantgutschein i.H.v. 150€ zukommen lassen. Ist das zulässig?

Viele Grüße
LuHa

Re: Gutschein als Dank
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2026

Man kann das wohl unter "Repräsentationskosten" verbuchen. Da eine große Leistung der Firma vorliegt, ist das sicher kein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot.