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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer bei "Strassenverkauf"
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 01.03.2026

In einigen Bäckereien mit Gastro bei uns in RLP werden 2 Preise ausgewiesen:

1.) Im Hause mit 19% Steuer wenn das gekaufte jetzt direkt gegessen wird
2.) Außer Haus mit 7% Steuer wenn das gekaufte außerhalb verzehrt wird.

Gibt es solch eine Regelung auch für Vereine im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in der Form

1.) Bei einer Veranstaltung in der Halle, z.B. Turnwettkampf oder Weihnachtsfeier, mit 19%
2.) Bei einem Straßenverkauf, z.B. lokales Fest oder Straßenfastnacht, mit nur 7%

Grüße

Re: Umsatzsteuer bei "Strassenverkauf"
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2026

Das Thema ist vom Tisch, weil seit dem 1.01. der ermäßigte Steuersatz auch für Speisen im Rahmen von Restaurationsleistungen gilt (nicht aber für Getränke).

Re: Umsatzsteuer bei "Strassenverkauf"
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 03.03.2026

Das klingt gut, aber

1.) Ist die Regelung für 2024/2025 noch anwendbar. Wenn ja, dann anscheinend nur für Speisen?
2.) Was heisst das für 2026 bei Einnahmen bei Verkäufen?

Danke für die Rückmeldung

Re: Umsatzsteuer bei "Strassenverkauf"
von: pfeffer ()
Datum: 03.03.2026

1.) Ist die Regelung für 2024/2025 noch anwendbar. Wenn ja, dann anscheinend nur für Speisen?

# Die Steueränderung gilt ab dem 1.01.2026.

2.) Was heisst das für 2026 bei Einnahmen bei Verkäufen?

#Die Frage verstehe ich nicht so recht.
Die Umsätze aus dem Verkauf von Speisen unterliegen ab 2026 dem 7-Prozent-Satz - auch bei Restaurationsverkauf. Ist daran etwas unklar?

Und ja, das gilt nur für Speisen.