Umsatzsteuer bei "Strassenverkauf"
von: carsten.eider@mtv-kreuznach.de ()
Datum: 01.03.2026
In einigen Bäckereien mit Gastro bei uns in RLP werden 2 Preise ausgewiesen:
1.) Im Hause mit 19% Steuer wenn das gekaufte jetzt direkt gegessen wird
2.) Außer Haus mit 7% Steuer wenn das gekaufte außerhalb verzehrt wird.
Gibt es solch eine Regelung auch für Vereine im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in der Form
1.) Bei einer Veranstaltung in der Halle, z.B. Turnwettkampf oder Weihnachtsfeier, mit 19%
2.) Bei einem Straßenverkauf, z.B. lokales Fest oder Straßenfastnacht, mit nur 7%
Grüße