Re: Veranstaltung mit anderem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2026
Das kommt darauf an, ob hier eine BGB-Gesellschaft entstehen soll oder Leistungsverträge geschlossen werden. Ein Kooperationsvertrag kann beides beinhalten.
Die Frage wäre also zunächst, wer welche Aufgaben übernimmt und welche Geld- und Sachmittel einbringt.