Buchführung nicht gemeinnütziger Verein
von: PK () ()
Datum: 02.04.2026
Die Verpflegung mit Brötchen und Getränken würde ich nicht als Lohnkosten / Aufmerksamkeiten verbuchen, da es sich bei den helfenden Mitarbeitern nicht um Arbeitnehmer des Vereins handelt. Außerdem fallen unter Aufmerksamkeiten nur solche Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer zu besonderen Anlässen gewährt werden wie z.B. Geburtstag etc. Auch die Nikolaustüten würde ich nicht als Geschenke verbuchen, da die Kinder nicht Mitarbeiter oder Geschäftskunden des Vereins sind. Beide Vorgänge würde ich unter sonstige betriebliche Aufwendungen verbuchen.