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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Investitionsumlage
von: Tobbes ()
Datum: 21.04.2026

Guten Tag,

ich bin mir nicht sicher, ob ich die Behandlung einer Investitionsumlage neuer Mitglieder richtig verstanden habe. Unser Verein erstellt eine Bilanz.

Ich habe es so verstanden, dass die Investitionsumlage im Zeitpunkt des Zuflusses in voller Höhe als Einnahme im ideellen Bereich auszuweisen ist. Dass die Umlage für die nächsten10 Jahre gedacht ist, ist demnach nicht von Belang und eine Abgrenzung der Folgejahre bzw. eine Bildung einer Rücklage gegen den Gesamtbetrag ist nicht erlaubt. Es kann aber eine bzw. mehrere zweckgebundenen Rücklagen für die anstehenden Investitionen gebildet werden. Wie löst man dann da die nicht zeitnahe Mittelverwendung, wenn die Investitionen zum Teil erst in 6, 7, 8 oder gar 10 Jahren erfolgen werden.

Kann dafür trotzdem eine Rücklage in Höhe des vollen geplanten Betrages erfolgen und man löst die restliche Rückstellung am Ende der zeitnahen Mittelverwendung auf und bildet über den Restbetrag eine neue Rückstellung bis die Gesamtsumme nach 10 Jahren verwendet wurde? Oder kann mit einem entsprechenden Zeitplan der Investitionen die zeitnahe Mittelverwendung auf die 10 Jahre erweitert werden?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Tobbes

Re: Investitionsumlage
von: pfeffer ()
Datum: 21.04.2026

Eine solche Umlage ist ein Sonderbeitrag und fällt damit in den ideellen Bereich.
Es spricht aber nichts gegen die Bildung einer (zweckgebundenen) Rücklage.

Re: Investitionsumlage
von: Tobbes ()
Datum: 22.04.2026

Ok, das ist schon mal beruhigend.

Und dass der Zeitraum der Rücklage länger ist als die normale Mitterlverwendungszeit ist in Ordnung da der Investitionsplan den verlängerten Zeitraum abdeckt? Oder wäre die Rücklage dann eher nach 3 Jahren voll aufzulösen und über den geplanten Rest neu zu bilden?

Re: Investitionsumlage
von: pfeffer ()
Datum: 22.04.2026

Die Zeitdauer, über die eine zweckgebunden Rücklage gebildet werden kann, hängt vom Verwendungszweck ab.
Wenn sich das im Rahmen der zeitnahen Verwendungsfrist bewegen würde, müsste man ja keine Rücklage bilden.

Re: Investitionsumlage
von: Tobbes ()
Datum: 22.04.2026

Wie logisch, da stand ich völlig auf dem Schlauch.

Vielen Dank für die Hilfe