Investitionsumlage
von: Tobbes ()
Datum: 21.04.2026
Guten Tag,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die Behandlung einer Investitionsumlage neuer Mitglieder richtig verstanden habe. Unser Verein erstellt eine Bilanz.
Ich habe es so verstanden, dass die Investitionsumlage im Zeitpunkt des Zuflusses in voller Höhe als Einnahme im ideellen Bereich auszuweisen ist. Dass die Umlage für die nächsten10 Jahre gedacht ist, ist demnach nicht von Belang und eine Abgrenzung der Folgejahre bzw. eine Bildung einer Rücklage gegen den Gesamtbetrag ist nicht erlaubt. Es kann aber eine bzw. mehrere zweckgebundenen Rücklagen für die anstehenden Investitionen gebildet werden. Wie löst man dann da die nicht zeitnahe Mittelverwendung, wenn die Investitionen zum Teil erst in 6, 7, 8 oder gar 10 Jahren erfolgen werden.
Kann dafür trotzdem eine Rücklage in Höhe des vollen geplanten Betrages erfolgen und man löst die restliche Rückstellung am Ende der zeitnahen Mittelverwendung auf und bildet über den Restbetrag eine neue Rückstellung bis die Gesamtsumme nach 10 Jahren verwendet wurde? Oder kann mit einem entsprechenden Zeitplan der Investitionen die zeitnahe Mittelverwendung auf die 10 Jahre erweitert werden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Tobbes