Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Darlehensgewährung
von: aku ()
Datum: 23.04.2026

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wir geben an unseren Dachverband ein Kleindarlehen, mit einer Laufzeit von 5 Jahren, Rückzahlung in Teilbeträgen. Mit unserer Satzung ist die Gewährung konform.
Wir als Verein führen eine Eingaben/Ausgaben-Rechnung.
In welchen Bereich muß ich die
- Auszahlung des Darlehens
- die Rückzahlungen des Darlehens
- den Zinsertrag
zuordnen und ausweisen?
Ist hier der idelle Bereich oder der Zweckbetrieb richtig?

Vielen Dank für die Auskunft.
Grüße A.K.

Darlehensgewährung
von: pfeffer ()
Datum: 24.04.2026

Nur Zinsen würden einem steuerlichen Bereich zugewiesen. Sonst ist das Darlehen ertragsneutral und wird deswegen nicht bereichbezogen verbucht, sondern im Bestandsbereich.

Darlehensgewährung
von: aku ()
Datum: 24.04.2026

Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für die Information.
Da ich so einen Vorgang noch nie hatte, bin ich etwas ratlos, wie ich das darstellen soll.
Ich zahle das Darlehen zu Lasten eines Bankkontos aus an den Dachverband, kann es aber
keinem Bereich zuordnen. Somit habe ich ja eine Abweichung zwischen der Vermögensfortschreibung
(Gewinn oder Verlust aus den Einnahmen/Ausgaben in Fortschreibung zum vorangegangenen Vorjahresabschluß) über diesen ausgezahlten Darlehensbetrag.
Muß ich dieses Darlehen dann in der Vermögensdarstellung als Abgang bzw.Forderungsbestand ausweisen?

Entschuldigen Sie bitte meine Nachfrage, aber vielleicht können Sie mir hier entsprechend weiterhelfen.

Vielen Dank und Grüße
A.K.

Darlehensgewährung
von: pfeffer ()
Datum: 24.04.2026

Die Frage stellt sich gar nicht, wenn man die Darlehensauszahlung gegen einen entsprechendes Bestandskonto bucht (gegebene Darlehen). Solche Bestandkonten gehen ja nicht in die EÜR ein.