allgemeine Rücklagenbildung
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 12.05.2026
Hallo Herr Pfeffer,
leider kann ich auf Ihre Antwort zu meiner Frage (gleiche Überschrift) nicht direkt reagieren. Sie fragten, wie unsere allgemeine Rücklage bisher steuerlich behandelt wurde, woraufhin ich die Frage an unseren Steuerberater richtete. Seine Antwort ist wie folgt: "Eine Rücklage ist grundsätzlich nicht steuerverstrickt. Allerdings sind positive Erträge bzw. Überschüsse eines gemeinnützigen Vereins in der Regel innerhalb von 2 darauffolgenden Jahren für satzungsgebundene Zwecke zu verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO „zeitnahe Mittelverwendung“). Rücklagen bzw. Ansparungen, die konkret projektbezogen sind, dürften von dieser Vorschrift nicht erfasst werden. Um sicher zu gehen, würde ich empfehlen, diese Frage dem Finanzamt zur Entscheidung vorzulegen, ob unter dem Gesichtspunkt einer Notfallrücklage auf die diesbezügliche Anwendung diese Vorschrift verzichtet werden könne".
Was meinen Sie dazu? Könnte es Probleme mit unserer Notfallrücklage geben?
Herzlichen Dank und viele Grüße