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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Überschreiten des Freibetrags § 3 Nr. 26a EStG - Folgen für Verein?
von: () ()
Datum: 16.05.2026

Hallo,

wenn man den § 3 Nr. 26a EStG überschreitet...

Ich habe gehört, dass es sein kann, dass dann zwar lohnsteuerliche, aber nicht auch zwingend SV-rechtliche, Konsequenzen auf den Verein zukommen...

Stimmt das, und wenn ja, in welchen Fällen könnte dies der Fall sein?



Und: Welche Schritte muss man konkret unternehmen, sollten sowohl Lohnsteuerpflicht als auch SV-Pflicht besteht?


Danke!!!

Überschreiten des Freibetrags § 3 Nr. 26a EStG
von: pfeffer ()
Datum: 16.05.2026

Das könnte der Fall sein, wenn man die Zahlungen als pauschalen Aufwandsersatz betrachten kann. Das ist aber grundsätzlich problematisch, weil entstandene Kosten wenigstens überschlägig nachgewiesen werden müssten.
Die Frage ist natürlich, wie hoch die Überschreitung des Freibetrags ist. Ich würde dann erst mal versuchen, tatsächlich angefallenen Aufwand zusätzlich zu erstatten.