Überschreiten des Freibetrags § 3 Nr. 26a EStG - Folgen für Verein?
von: () ()
Datum: 16.05.2026
Hallo,
wenn man den § 3 Nr. 26a EStG überschreitet...
Ich habe gehört, dass es sein kann, dass dann zwar lohnsteuerliche, aber nicht auch zwingend SV-rechtliche, Konsequenzen auf den Verein zukommen...
Stimmt das, und wenn ja, in welchen Fällen könnte dies der Fall sein?
Und: Welche Schritte muss man konkret unternehmen, sollten sowohl Lohnsteuerpflicht als auch SV-Pflicht besteht?
Danke!!!