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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geltungsdauer der Gemeinnützigkeitsbescheinigung
von: Mechthild Wigger ()
Datum: 01.11.2011

Liebe Vereinsfachleute,

die letzte Freistellungsbescheid für unseren Verein datiert vom 27.11.2007 mit Bezug auf die Jahre 2003-2005. Das Finanzamt hat 2009 und 2011 aktuelle Daten angefordert, aber noch keinen Bescheid erteilt. Wir wissen, dass wir "unter besonderer Beobachtung" stehen, weil das Finanzamt unsere Arbeit nicht für eindeutig gemeinnützig hält und die Entscheidung zur Chefsache erklärt worden ist..

Können wir auf der Basis des Freistellungsbescheids von 2007 noch immer gültige Zuwendungsbestätigungen ausstellen?

Vielen Dank für eine klärende Antwort,
Mechthild Wigger

Re: Geltungsdauer der Gemeinnützigkeitsbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2011

Wenn die Freistellung nicht nur vorläufig ist (Neubeantragung) gilt der Freistellungsbescheid immer 5 Jahre, also deutlich länger als es dauern sollte, einen neuen zu erhalten.