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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Jan ()
Datum: 12.09.2013

Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Ein Dolmetscher hat bei uns gedolmetscht. Er würde uns eine Rechnung schreiben sowie die Mitteilung, das er auf die Bezahlung der Rechnung verzichtet. Kann ich dann über den Rechnungsbetrag eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?

Viele Grüße und Danke

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2013

Ja, es handelt sich aber um keine Sachspende, sondern um eine Aufwandsspende, d.h. ein Sonderfall einer Geldspende. Auf der Bescheinigung muss bei der Zeile "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" JA angekreuzt werden.
Hinweis: Einen Steuervorteil hat die Dolmetscherin davon aber nicht, weil sie die Rechnung dennoch als Einnahme verbuchen muss. Falls sie umsatzsteuerpflichtig ist, hat sie sogar einen Steuernachteil. Dann sollte sie besser ganz auf den Zahlungsanspruch verzichten.

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: UAEM ()
Datum: 08.05.2014

Ist dies ebenso der Fall bei dem Verzicht auf Begleichung einer Rechnung für gespendete Backwaren? Muss in diesem Fall eine Sachspende oder eine Geldspende bescheinigt werden?

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.05.2014

Wenn auf die Bezahlung einer Rechnung verzichtet wird, liegt immer eine Geldspende vor. Es wird ja nicht eine Sache überlassen, sondern auf den in Rechnung gestellten Betrag verzichtet.

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: UAEM ()
Datum: 12.05.2014

Sollte der Verzicht auf Rechnungsbegleichung schriftlich bestätigt werden?

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.05.2014

Ja, der muss schriftlich vorliegen. Das kann aber auch auf der Rechnung erfolgen.

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Vereinsmichel ()
Datum: 10.06.2014

M. E. liegt eine Sachspende vor. Ansonsten würde bei einem Unternehmer, der eine Sache aus seinem Betriebsvermögen spendet, niemals eine Sachspende vorliegen. Eine Aufwandsspende liegt immer dann vor, wenn im Nachhinein auf die Bezahlung einer Dienstleistung (z. B. Tätigkeit, Miete) verzichtet wird.

Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: nn ()
Datum: 13.08.2015

hallo Vereinsmichel, das ist falsch. Eine Sachspende liegt vor, wenn er die Sache spendet, d.h. nicht zunächst einen Zahlungsanspruch erworben hatte. Spendet der Bäcker, das Brot, das er am Abend nicht mehr verkaufen kann, liegt eine Sachspende vor. Bestellt aber die gemeinnützige Körperschaft Brötchen und stellt der Bäcker für die Lieferung eine Rechnung und verzichtet anschließend auf die Bezahlung, liegt eine Geldspende vor.