Re: Sachspende bei Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: nn ()
Datum: 13.08.2015
hallo Vereinsmichel, das ist falsch. Eine Sachspende liegt vor, wenn er die Sache spendet, d.h. nicht zunächst einen Zahlungsanspruch erworben hatte. Spendet der Bäcker, das Brot, das er am Abend nicht mehr verkaufen kann, liegt eine Sachspende vor. Bestellt aber die gemeinnützige Körperschaft Brötchen und stellt der Bäcker für die Lieferung eine Rechnung und verzichtet anschließend auf die Bezahlung, liegt eine Geldspende vor.