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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2014

Hallo,

unser Verein stellt jedes Jahr mehrere Broschüren her - diese sind eindeutig dem Zweckbetrib zuzuordnen. Da die Fördergelder dafür nicht ausreichen, werden jeweils noch Anzeigen (in den Broschüren) verkauft, um diese Projekte zu finanzieren.

Nun meine Frage: Sind die Einnahmen aus dem Anzeigenverkauf dann auch dem Zweckbetrieb zuzuordnen oder wäre das dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Die Anzeigen werden ja eindeutig zur Erzielung von Einnahmen verkauft, aber eben auch nur, um die Projekte zu finanzieren.

Danke

Re: zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2014

Die Einnahmen aus den Anzeigen fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dass die Mittel benötigt werden, genügt nicht für einen Zweckbetrieb. Andernfalls wäre ja jeder wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb, weil auch seine Erträge der Mittelbindung unterliegen.

Re: zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2014

Danke für die schnelle Antwort. Für mich ergibt sich dann aber eine weitere Frage:

wenn diese Anzeigen-Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind, muss ich darauf ja KSt und GewSt zahlen. Wovon finanziere ich diese denn dann? Ich habe im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ja nichts, was für mich als Verein wirklich Gewinn bringt, diese Anzeigen sind so ziemlich die einzigen Einnahmen.

Re: zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2014

Sie haben hier ja eine Freigrenze von 35.000 Euro pro Jahr. Erst wenn die Einnahmen (Umsätze) höher sind, werden Ertragssteuern fällig. Zudem wird hier der Gewinn besteuert, es müssen also Mittel da sein, aus denen die Steuer bezahlt werden kann.

Re: zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2014

Enschuldigung, wenn ich noch mal nachfrage:

Wird denn der Gewinn des Gesamtvereins oder der aus dem Geschäftsbetrieb versteuert? Im Gesamtverein gibt es in der Tat keinen Gewinn (wenn die Anzeigen nicht als Einnahmen im ZB zählen, macht der ZB ja Verluste), aber der Geschäftsbetrieb allein betrachtet hätte ja dann leider schon einen Gewinn.

Re: zweckbetrieb oder geschäftsbetrieb?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2014

Versteuert wird nur der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.