Weiterberechnung Möbel
von: Vollerich ()
Datum: 10.03.2014
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir sind ein gemeinnütziger Verein.
Wir haben von einem Möbellieferanten Arbeitstische und Stühle für einen Zweckbetrieb, Essen auf Rädern, gekauft.
Die Möbel sollen jetzt weiterberechnet werden, quasi verkauft, an unseren Lebensmittellieferanten, der für uns noch ein Werbebudget offen hat. Müssen wir in der Rechnung, die wir an den Lebensmittellieferanten stellen, die Umsatzsteuer ausweisen und an das FA abführen.?
Die Möbel bleiben bei uns im Zweckbetrieb.
Vielen Dank für Ihre Antwort.