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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weiterberechnung Möbel
von: Vollerich ()
Datum: 10.03.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein.
Wir haben von einem Möbellieferanten Arbeitstische und Stühle für einen Zweckbetrieb, Essen auf Rädern, gekauft.

Die Möbel sollen jetzt weiterberechnet werden, quasi verkauft, an unseren Lebensmittellieferanten, der für uns noch ein Werbebudget offen hat. Müssen wir in der Rechnung, die wir an den Lebensmittellieferanten stellen, die Umsatzsteuer ausweisen und an das FA abführen.?

Die Möbel bleiben bei uns im Zweckbetrieb.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Re: Weiterberechnung Möbel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.03.2014

Aus der Frage schließe ich, dass Sie im übrigen nicht umsatzsteuerpflchtig sind.
Haben Sie denn weitere umsatzsteuerpflichtige Umsätze, die nur wegen der Kleinunternehmerbesteuerung steuerfrei bleiben und wie hoch ist der Verkaufspreis der Möbel?
Denkbar wäre es, dass Sie so die 50.000-Euro-Grenze des § 19 UStG überschreiten, bzw. für das Folgejahr eine Steuerpflicht entsteht wegen Überschreitung der 17.500-Euro-Grenze.
Andernfalls bleibt der Verkauf der Möbel steuerfrei.

Re: Weiterberechnung Möbel
von: Vollerich ()
Datum: 11.03.2014

Hallo Herr Pfeffer,

ja stimmt, wir sind vom Grundsatz her nicht umsatzsteuerpflichtig, weil unser Dachverband der Paritärische ist.
Haben allerdings steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Werbung am Auto) und steuerpflichtige Zweckbetriebe (Essenlieferung für fremde KITAS, Organtransporte). Für uns greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, weil die hier getätigten Umsätze weit drüber liegen. Die Möbel kosten 7.000€ brutto.

Danke für Ihre Antwort.

mfg

Vollerich