Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einstufung
von: Dorex ()
Datum: 17.03.2014

Hallo, ich wäre dankbar für einen Tipp: Wenn man als gemeinnütziger Verein (Förderung von Kunst und Kultur) eine Konferenz ausrichtet, zu der internationale Gäste kommen, ist die Konferenzgebühr (Teilnahmebeitrag) dann dem ideelen Berich, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichenGeschäftsbetrieb zuzuordnen?

Re: Einstufung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.03.2014

Da es ein Entgelt ist, fällt es nicht in den idellen Bereich. Ob zum Zweckbetrieb gehört, hängt von den konkreten Inhalten ab, d.h. deckt sich die Veranstaltung mit den Satzungszwecken?

Re: Einstufung
von: Dorex ()
Datum: 17.03.2014

Ja, inhaltlich deckt es sich mit den Satzungszwecken.

Re: Einstufung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.03.2014

Dann kann man grundsätzlich von einem Zweckbetrieb ausgehen. Für eine verlässliche Einschätzung wäre aber eine nähere Beschreibung der Tagung nötig. Bestehen die Einnahmen in Teilnahmegebühren?

Re: Einstufung
von: Dorex ()
Datum: 17.03.2014

Gibt es keinen Unterschied zw. einer Konferenz und einer Tagung?
Die Einnahmen sind die Teilnahmegebühren mit denen Raumkosten, Aufwandsentschädigungen für die eingeladenen 'Speakers', Versicherungen, etc. gedeckt werden.

Wenn sich die Gebühr aus Beiträgen für den übergeordneten Verband, TN-Gebühren, separaten Workshopgebühren und gebuchten Ausflügen zusammensetzt - ist dann jeder Bereich gesondert nach Konten bereits beim Jahresabschluss (für den Kassenbericht) zu verbuchen, oder reicht die Zuordnung bei der Steuererklärung (die erst in zwei Jahren ansteht).

Re: Einstufung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.03.2014

Nur die gebuchten Ausflüge dürften in den steuerpflichtigen Bereich fallen. Alle anderen Leistungen gehören zum Zweckbetrieb und müssen nicht getrennt erfasst werden.