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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Softwarespende
von: Tom ()
Datum: 27.03.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

eine Firma überläßt uns eine Software-Lizenz für den ideellen Bereich.

Dürfen wir hierüber eine Zuwendungsbestätigung ausstellen oder ist dies eine Leistung nach § 10 Abs. 3 Satz 1, die dem entgegensteht? Wir würden gern den betrieblichen Entnahmewert ansetzen.

Vielen Dank und Gruß

Re: Softwarespende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2014

Wenn die Lizenz nicht nur vorübergehend überlassen wird, handelt es sich um eine Sachspende.
Die Linzenz ist zwar ein immaterielles Wirtschaftsgut, aber eben ein Wirtschaftsgut und keine bloße Leistung oder Nutzung.