Re: Zweckbestimmung in Zuwendungsbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.03.2014
Das wäre nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig.
Im Grund gehört das aber nicht auf die Zuwendungsbestätigung, weil die ja keine Vereinbarung zwischen Spender und Empfänger ist.
Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage. So etwas müsste in einem Schenkungsvertrag geregelt werden.