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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bildung von Rücklagen
von: Gartenfuzzi_2008 ()
Datum: 04.02.2015

Grüß Gott zusammen,

ich hab letztes Jahr das Amt des Kassiers eines Mehrsparten-Sportvereins übernommen.
Wir sind E/Ü-Rechner.
Bislang erfolgte keine Bildung und kein Ausweis von Rücklagen.

Ich würde jetzt gerne aus dem in 2014 erzielten Überschuss eine freie Rücklage bilden.

Dazu brauche ich zunächst einen Beschluss (Vorstand oder MV) - ist noch zu klären.

Aber in welches Buchungsjahr buche ich dann diese Rücklage? Gilt das noch für 2014 und ich buche die freie Rücklage jetzt im Februar 2015 per 31.12.2014 oder buche ich erst bei Beschlussfassung im Buchungsjahr 2015 auf Basis des 2014er Ergebnisses?

Was ist die korrekte Vorgehensweise?

Vielen Dank für die Hilfestellung.

Re: Bildung von Rücklagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.02.2015

Die Rücklagenbuchungen gehört zu den Abschlussbuchungen. Die Rücklagen werden also zum Ultimo des Vorjahres gebildet und ins neue Jahr übertragen.