Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.07.2015
Konflikte mit der Gemeinnützigkeit ergeben sich nicht aus der Miethöhe, sondern aus der Verwendung der Immobilie. Wie alle Mittel muss sie grundsätzlich zweckgebunden verwendet werden. Eine Nutzung zur Vermietung (Vermögensverwaltung) kommt also nur in Frage, wenn die Immobilie nicht zeitnah verwendet werden muss, etwa weil sie ins Vermögen zugewendet wurde (sog. Vermögenszuführung) oder weil sie aus freien Rücklagen angeschafft wurde.