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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Haus- und Grundstücksschenkung
von: Rita ()
Datum: 16.07.2015

Guten Tag Herr Pfeffer,
ein Mitglied unseres gemeinnützigen Vereins, der bisher kein Büro hat oder Haus besitzt, will uns sein Bauernhaus incl. Grundstück schenken. Wir sind mit diesem Angebot erst einmal überfordert. Was heisst das für uns? Können wir es annehmen incl. Folgekosten? Wie verbuche ich das Geschenk und die jährlichen Kosten?
Herzliche Grüße
Rita

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.07.2015

Die Frage wäre zunächst, wie Sie die Immobilie verwenden wollen, d.h. zweckgebunden oder als Vermögensanlage. Entsprechend wären dann auch die Kosten zu verbuchen,

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: ()
Datum: 27.07.2015

Eine anschließende Frage: Wenn die Immobilie als Vermögensanlage verwendet und vermietet wird: Kann es Konflikte mit der Gemeinnützigkeit geben?

Müssten z.B. die Mieten dem ortsüblichen Mietspiegel angepasst sein?

Wie können Konflikte ausgeschlossen werden und wo kann ich mich dazu umfassend informieren?

Vielen herzlichen Dank

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.07.2015

Konflikte mit der Gemeinnützigkeit ergeben sich nicht aus der Miethöhe, sondern aus der Verwendung der Immobilie. Wie alle Mittel muss sie grundsätzlich zweckgebunden verwendet werden. Eine Nutzung zur Vermietung (Vermögensverwaltung) kommt also nur in Frage, wenn die Immobilie nicht zeitnah verwendet werden muss, etwa weil sie ins Vermögen zugewendet wurde (sog. Vermögenszuführung) oder weil sie aus freien Rücklagen angeschafft wurde.

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: ()
Datum: 29.07.2015

Vielen Dank!

Ich habe im ebook zu Wirtschaftlichen Einnahmen in gemeinnützigen Organisationen einen guten Überblick gewonnen. Folgende Frage würde ich gerne noch stellen (ich hoffe ich habe es nicht überlesen):

Kann eine als Vermögensanlage verwendete Immobile zu einem späteren Zeitpunkt dem ideellen Bereich zugeordnet werden, allein dadurch, dass sich die Art der Nutzung ändert?

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.07.2015

Ja, das ist möglich und steuerlich ohne weitere Folgen - außer beim einem eventuellen Vorsteuerabzug aus Kosten des Objekts.

Re: Haus- und Grundstücksschenkung
von: ()
Datum: 15.09.2015

Noch eine Frage:

Können Rücklagen eines gemeinnützigen Vereins unter Umständen für die Instandhaltung einer Immobilie verwendet werden, wenn diese als Vermögensanlage verbucht wird?

Danke