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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer
von: vereiner ()
Datum: 05.08.2015

Hallo,
eine Frage an Steuerfüchse:
Wir haben unsere Vereinsgaststätte verpachtet und bisher die Pacht plus 7% MwSt. kassiert. Nun
kam im Vorstand plötzlich die Frage auf, ob wir die 7% überhaupt erheben und abführen müssen, da
dies ja kein Wirtschaftsbetrieb sei.
Weiß jemand, wie die steuerliche Lage ist?

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.08.2015

Verpachten Sie die Gaststätte also Immobilie (nur die Flächen) oder als Betrieb (Bewirtschaftungsrecht)?

Re: Umsatzsteuer
von: vereiner ()
Datum: 05.08.2015

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Verpachten Sie die Gaststätte also Immobilie (nur
> die Flächen) oder als Betrieb
> (Bewirtschaftungsrecht)?

Danke für die schnelle Antwort.
Wir verpachten die Gaststätte mit Inventar, Geschirr und voll eingerichteter Küche,
aber ohne "Lizenz". Die muss sich der jeweilige Pächter bei der Behörde selbst
besorgen. Das ist dann wohl Verpachtung als Betrieb?

Re: Umsatzsteuer
von: vereiner ()
Datum: 18.08.2015

vereiner schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wolfgang Pfeffer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Verpachten Sie die Gaststätte also Immobilie
> (nur
> > die Flächen) oder als Betrieb
> > (Bewirtschaftungsrecht)?
>
> Danke für die schnelle Antwort.
> Wir verpachten die Gaststätte mit Inventar,
> Geschirr und voll eingerichteter Küche,
> aber ohne "Lizenz". Die muss sich der jeweilige
> Pächter bei der Behörde selbst
> besorgen. Das ist dann wohl Verpachtung als
> Betrieb?


Hallo,
kann mir jemand helfen? Fällt bei der Verpachtung unserer Vereinsgaststätte 7% MwSt. an,
oder können wir die uns sparen?
Danke für Antworten.
vereiner

Re: Umsatzsteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.08.2015

In diesem Fall wäre aufzuteilen in eine steuerfreie Vermietung der Immobilie und die steuerpflichtige Vermietung des Inventars (19 %).
Für die Immobilie kann zur Umsatzsteuer (7%) optiert werden, wenn der Mieter selbst steuerpflichtig ist.