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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausbildungsentschädigung FIFA
von: Kirstin Lux ()
Datum: 25.08.2015

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
Ausbildungsentschädigungen von Bundesliga-Vereinen an die ausbildenden Vereine sollen bei letzteren lt. Internetbeiträgen als Einnahmen aus Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbeterieb gebucht werden. Mit den Folgen der Umsatzbesteuerung zu 7 oder 19% und auch schnelle Überschreitung der Zweckbetriebsgrenze mit weiteren steuerlichen Folgen. Ich sehe dies aber nicht ein, da die kleinen Vereine die Ausbildungskosten im ideellen Bereich hatten, da ja für die Jugend selten ein Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entsteht da keine entgeltlichen sportlichen Veranstaltungen durchgeführt werden.
Und willkürlich wäre die Besteuerung mit 7 oder 19% Umsatzsteuer auch, je nach Zahlungsdatum der Entschädigung, denn ich habe Vereine bei denen mal ein Zweckbetrieb und mal ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb pro Wirtschaftsjahr vorliegt (teilweise bei abweichendem Wirtschaftsjahr sogar beides weil die Zweckbetriebsgrenze Kalenderjahrbezogen gilt).

Wie sehen Sie die Zuordnung?

Gruß
K. Lux

Re: Ausbildungsentschädigung FIFA
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2015

Ein Zweckbetrieb wäre die Ausbildung nur bei Amateuersportlern oder wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro nicht überschritten wird.
Wenn Einnahmen erzielt werden, die eine Gegenleilstung für die Ausbildung darstellen, ist eine Zuordnung zum ideellen Bereich nicht mehr möglich.
Wenn die Ausbildung in den Zweckbetrieb fällt, wäre sie nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerfrei.
In der Tat kann sich dass sehr unterschiedlich darstellen - je nach Zweckbetriebszuordnung.

Re: Ausbildungsentschädigung FIFA
von: Kirstin Lux ()
Datum: 03.09.2015

Dankeschön.
Ich sehe meinen "Fehler" darin, das ich wie gelernt und in der Fachliteratur und div. Broschüren für Gemeinnützigkeit die Ausgaben für Trainer, Trainings- und Spielbetrieb ohne Einnahmen immer dem ideellen Bereich zugeordnet habe. Das dies laut AEAO auch sportliche Veranstaltungen sind und dem Zweckbetrieb zuzuorden sind war mir nicht bewußt. Erkläre ich dann immer einen Verlust? Es ist ja nur ein Verein, der Jahre später eine Ausbildungsentschädigung für nur einen Spieler erhält, andere Vereine generieren nie Einnahmen in diesem Bereich außer den Mitgliedsbeiträgen.

Re: Ausbildungsentschädigung FIFA
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.09.2015

Wenn es sich zur Ausbildungszeit um einen Amateuersportler handelte, wäre die Ausbildungsentschädigung eine Zweckbetriebseinnahme.
Dass der ideelle Bereich laufend Verluste macht, ist ja kein Problem.