Ausbildungsentschädigung FIFA
von: Kirstin Lux ()
Datum: 25.08.2015
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
Ausbildungsentschädigungen von Bundesliga-Vereinen an die ausbildenden Vereine sollen bei letzteren lt. Internetbeiträgen als Einnahmen aus Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbeterieb gebucht werden. Mit den Folgen der Umsatzbesteuerung zu 7 oder 19% und auch schnelle Überschreitung der Zweckbetriebsgrenze mit weiteren steuerlichen Folgen. Ich sehe dies aber nicht ein, da die kleinen Vereine die Ausbildungskosten im ideellen Bereich hatten, da ja für die Jugend selten ein Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entsteht da keine entgeltlichen sportlichen Veranstaltungen durchgeführt werden.
Und willkürlich wäre die Besteuerung mit 7 oder 19% Umsatzsteuer auch, je nach Zahlungsdatum der Entschädigung, denn ich habe Vereine bei denen mal ein Zweckbetrieb und mal ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb pro Wirtschaftsjahr vorliegt (teilweise bei abweichendem Wirtschaftsjahr sogar beides weil die Zweckbetriebsgrenze Kalenderjahrbezogen gilt).
Wie sehen Sie die Zuordnung?
Gruß
K. Lux