Einkaufsgutschein
von: Tom_Bavarian ()
Datum: 02.09.2015
Hallo,
die Fa. A hat uns für den ideellen Bereich einen Einkaufsgutschein über 100€ zugewendet, der bei Fa. A eingelöst werden kann.
Liegt hier eine Geldspende oder Sachspende vor?
Falls Sachspende: Müsste der betriebliche Entnahmewert (wohl ungleich 100€) angesetzt werden?
Ist Zeitpunkt der Zuwendung die Einlösung des Gutscheins?
Vielen Dank und Gruß