Re: Auflösung von Rücklagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.09.2015
Bei der Rücklagenbildung würde nach DATEV SKR 49 gebucht werden:
3967 - Einstellung in sonstige Ergebnisrücklagen an 1000 - Gebundene Rücklagen
§ 58 Nr. 6 AO
Bei der Auflösung umgekehrt.
Auf ein Finanzkonto wird nur der Anschaffungvorgang gebucht.
Es dürfen bei der Rücklagenbuchung ja weder Ertrag noch Gesamtvermögen berührt werden.
Auflösung der Rücklagen und Buchung der Anschaffung sind also zwei verschiedene Buchungen.