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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auflösung von Rücklagen
von: Gerhard Koch ()
Datum: 06.09.2015

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben im Jahresabschluß 2014 aus dem Überschuß eine Rücklage gemäß § 62 Nr. 1 AO für genau bezeichnete Projekte gebildet.
Buchungssatz: per Zuführung zu Rücklagen - an Rücklagen.

Im Jahr 2015 wurden die Projekte realisiert. Wie buche ich jetzt die Auflösung richtig:
per Rücklagen - an Finanzkonto
oder
per Kostenkonto - an Finanzkonto

was natürlich eine weitere Buchung nach sich ziehen würde:
per Rücklagen - an Erträge aus der Auflösung von Rücklagen.

Beide Buchungen führen zum richtigen Ergebnis, aber welche ist richtig? Oder ist Vorgehensweise
freigestellt?

Re: Auflösung von Rücklagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.09.2015

Bei der Rücklagenbildung würde nach DATEV SKR 49 gebucht werden:
3967 - Einstellung in sonstige Ergebnisrücklagen an 1000 - Gebundene Rücklagen
§ 58 Nr. 6 AO
Bei der Auflösung umgekehrt.

Auf ein Finanzkonto wird nur der Anschaffungvorgang gebucht.
Es dürfen bei der Rücklagenbuchung ja weder Ertrag noch Gesamtvermögen berührt werden.
Auflösung der Rücklagen und Buchung der Anschaffung sind also zwei verschiedene Buchungen.

Re: Auflösung von Rücklagen
von: Gerhard Koch ()
Datum: 08.09.2015

Vielen Dank für die schnelle Antwort, sie hat mir geholfen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Koch