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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anlagenbuchhaltung bei EÜR
von: Bensberg ()
Datum: 25.09.2015

Hallo!

Wir sind ein gemeinnütziger Hospizverein (ohne wirtschaftlichen Zweckbetrieb). Mit Sponsorengeld haben wir ein Auto gekauft, dass wir dauerhaft einem anderen, ebenfalls gemeinnützigen Verein kostenlos für Krankenbesuche überlassen.

1. Wie muss das in der EÜR gebuchr werden?
2. Muss das Auto entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben und ein Anlageverzeichnis geführt werden?
3. Können wir uns die gezahlte Vorsteuer zurückholen, auch wenn sonst keine Umsatzsteuerpflichtigen Vorgönge vorliegen?
4. Wie werden Steuer & Versicherung verbucht?

Besten Dank für Euren Rat.

Re: Anlagenbuchhaltung bei EÜR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.09.2015

1. In der EÜR werden nur die Abschreibungen erfasst. Der Kauf nicht.
2. Das Fahrzeug wird wie gewohnt abgeschrieben.
3. Da keine Umsatzsteuerpflicht besteht, ist auch kein Vorsteuerabzug möglich.
4. Die Kosten für das Fahrzeug fallen dann in den ideellen Bereich.

Hinweis: Wenn ihr Verein kein Förderverein ist, darf er Mittel nur im Rahmen des § 58 Nr. 2 Abgabenordnung weitergeben. Der Wert des überlassenen Fahrzeugs muss also weniger als die Hälfte des eigenen Vermögens ausmachen