Anlagenbuchhaltung bei EÜR
von: Bensberg ()
Datum: 25.09.2015
Hallo!
Wir sind ein gemeinnütziger Hospizverein (ohne wirtschaftlichen Zweckbetrieb). Mit Sponsorengeld haben wir ein Auto gekauft, dass wir dauerhaft einem anderen, ebenfalls gemeinnützigen Verein kostenlos für Krankenbesuche überlassen.
1. Wie muss das in der EÜR gebuchr werden?
2. Muss das Auto entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben und ein Anlageverzeichnis geführt werden?
3. Können wir uns die gezahlte Vorsteuer zurückholen, auch wenn sonst keine Umsatzsteuerpflichtigen Vorgönge vorliegen?
4. Wie werden Steuer & Versicherung verbucht?
Besten Dank für Euren Rat.