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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden für Flüchtlinge
von: Garve-Liebig ()
Datum: 01.10.2015

Ich habe gerade das Schreiben des BMF zu Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge vom 22.9. gelesen. Unter zwei heißt es "Es ist unschädlich für die Steuerbegünstigung ..., wenn sie Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck verwendet." Ein Absatz weiter: " Es reicht aus, wenn die Spenden .. an eine steuerbegünstigte Körperschaft ...zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weitergeleitet werden."

Unser Fall: Ein gemeinnütziger Verein wird von einer Gruppe, die sich ohne Vereinsstruktur in der Flüchtlingshilfe engagiert, gebeten, Spenden entgegen zu nehmen. Die Gruppe würde sie dann direkt in der Flüchtlingshilfe verwenden (und auch abrechnen können), der Verein soll die Spendenquittungen austellen.
Ist das durch diese Neuregelung gedeckt.

Danke, Christine Garve-Liebig

Re: Spenden für Flüchtlinge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2015

So richtig klar formuliert ist das BMF-Schreiben leider nicht. Da weiter unten steht, "wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel (...) ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren (!) Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt", muss gemeint sein, dass nicht nur Mittel für die Weitergabe gesammelt werden dürfen, sondern auch unmittelbar Flüchtlinge unterstützt werden dürfen.
Die Mittelweitergabe (zur freien Hand) an eine nicht gemeinnützige Organisation ist aber nicht zulässig. Die genannte Gruppe müsste die Mittel also unter der Regie des gemeinnützigen Vereins einsetzen - d.h. die Eigenschaft einer Hilfsperson erfüllen.
Ich würde das sicherheitshalber noch mal mit den Finanzamt abklären.

Re: Spenden für Flüchtlinge
von: Garve-Liebig ()
Datum: 01.10.2015

Herzlichen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Christine Garve-Liebig